AGB der Baumschulen Bardt
Garten und Landschaftsbau

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Baumschulen Mona Bardt | Blumenstraße 1 | 27308 Bendingbostel

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Geltung der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
    Die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt.
    Anderslautende (Einkaufs-) Bedingungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung; ansonsten sind sie unverbindlich.
  2.  Angebote
    Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Die Preisbindung beträgt drei Werktagen.
    Mit der Annahme und Unterschrift des Angebots werden die AGB der Baumschulen Bardt Garten und Landschaftsbau anerkannt und bestätigt.
  3. Abschließende Leistungsbeschreibung
    Die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z. B. Darstellung von Produktionseigenschaften in der Öffentlichkeit) keine dieser Leistungsbeschreibungen ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.
  4. Selbstbelieferungsvorbehalt
    Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel – zu Punkt 6 – unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  5. Lieferungen
    Ist die Lieferung vereinbart, erfolgt diese kostenpflichtig zur Baustelle/Lager
  6. Gewährleistung
    Der Käufer genießt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind sofort und schriftlich anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann, gelten die §§ 377 ff. HGB. Die Rüge verdeckter Mängel ist nur binnen eines Jahres nach Lieferung möglich. Der Verkäufer hat die Wahl zwischen Nachbesserung und mängelfreier Nachlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Werden die Waren auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B geliefert, gelten die dort vorgesehenen Verjährungsfristen. Für Schadenersatzansprüche haftet der Verkäufer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung von Kardinalspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für die Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise auftretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  7. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises Eigentum der Baumschulen Bardt. Bei kaufmännischen Käufern finden die Regelungen über den Eigentumsvorbehalt, wie sie unter 13. ausgeführt werden, Anwendung.
  8. Zahlungsbedingungen, Verzug
    Der Kaufpreis ist bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung; ansonsten gerät der Käufer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 288, 247 BGB. Für Verbraucher beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5 % Punkte über dem Basis-Zinssatz gemäß § 247 BGB.
  9. Einbau, Verlegung, Montage
    Die Baumschulen Bardt führt die Verlegung oder die Montage von Baumaterialen oder Bauelementen, gelten das Angebot aus. Änderung bzw. Abweichung des geschlossenen Vertrages / Angebot werden gesondert aufgeführt und gesondert berechnet unter Zusatzarbeiten, Mit Unterschrift der Zusatzarbeiten werden die AGB der Baumschulen Bardt anerkannt und bestätigt.
  10. Aufrechnungsverbot
    Ist die Lieferung vereinbart, erfolgt diese kostenpflichtig zur Baustelle/LagerEine Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
  11. Vermietung von Fahrzeugen / Maschinen und Geräten
    • Schäden durch Benutzung der Mietsachen
      Sämtliche Schäden an dem Material berührenden Bauteilen sind vom Mieter zu zahlen
    • Der Mieter haftet für Schäden an der Maschine und für den entstehenden Ausfall des Mietgerät
      Für Schäden bei Dritten durch Benutzung der Maschine vom Mieter haftet der Mieter
    • Diebstahl / Verlust oder anders abhandengekommen der Mietsache oder Vandalismus
      Der Mieter haftet bei Diebstahl / Verloren usw. und ist ersatzpflichtig für den Ausfallund die anfallenden Kosten und der Wiederbeschaffung der Mietsache oder Ersatzbeschaffung
    • Tagesmiete
      Die Tagesmiete bezieht sich auf maximal 8 Stunden den Tag
    • Mängel am Mietobjekt
      Mängel am Mietobjekt müssen sofort bei der Abholung oder Lieferung angezeigt werden.
  12. Datenverarbeitung
    Der Verkäufer verarbeitet und speichert die für den Geschäftsverkehr mit den einzelnen Geschäftspartnern erforderlichen Daten und bearbeitet diese im Wege der EDV im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Auf der Webseite www.Baumschulen-Bardt.de können Details zum Datenschutz nach DGSVO eingesehen werden.
  13. Sonstiges
    Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand für kaufmännische Käufer ist ausschließlich 27283 Verden / Aller
  14. Eigentumsvorbehalt
    Eigentumsvorbehalt im Verkehr mit kaufmännischen Kunden.
    Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Nebenforderungen – gleich, aus welchem Rechtsgrund – unser Eigentum. Der Käufer verwahrt die Ware unentgeltlich für den Verkäufer. Der Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist in jedem Fall gestattet. Der Käufer tritt dem dies annehmenden Verkäufer zur Sicherung die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen. Die Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Käufers auf den dann vorhandenen „kausalen” Saldo. Der Käufer tritt dem dies annehmenden Verkäufer zur Sicherung die Forderungen ab, die ihm im Fall der Verarbeitung der Vorbehaltsware, oder wenn die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden ist, erwachsen. Bei einer Weiterverarbeitung oder der Verbindung mit einem Grundstück beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Rechnungswert der gelieferten Waren. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Verzug gerät und auch kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen nebst Schuldnern ebenso zu verlangen wie alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Mitteilung der Abtretung an den Schuldner. Der Verkäufer verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % überschreitet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. Zugriffe Dritter auf die Ware des Verkäufers vor Zahlung hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu erheben.
  15. Mängelrüge
    Mängel sind sofort bei der Abnahme der Gewerke dem Mitarbeiter, der die Baustellenabnahme durchführt anzuzeigen und auf der Abnahme schriftlich festzuhalten. Sollten später Mangel auftreten sind diese unverzüglich und schriftlich der Baumschulen Bardt Garten und Landschaftsbau mitzuteilen.
    Mängelrügen berechtigen vor endgültiger Anerkennung nicht zur Herabsetzung oder Nichtzahlung der Rechnung. Fehlerhafte Ware und Einbau oder Arbeiten wird durch uns im Einwandfreien Zustand versetzt und mit Abnahme durch den Kunden mit Unterschrift in Abnahme Protokoll dokumentiert.
  16. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Klausel dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bestehen.
 Stand: 11/2024

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